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UPDATE UPDATE: OK, wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil: Die deutsche Version ist wohl tatsächlich eine bereits beschnittene Fassung und deshalb von der USK durchgewunken worden. Die bei Areagames und Schnittberichte behandelte Fassung ist allerdings die internationale Fassung mit dem europäischen PEGI-Rating 18+ (die europäische Behörde, an deren Gründung die USK maßgeblich beteiligt war, hat merkwürdigerweise nämlich kein Problem damit, ihre Untertanen ungeschnitte Gewalt konsumieren zu lassen). Sprich: Die Importfassung von Scarface wurde beschlagnahmt und darf nun nicht mehr in Deutschland vertrieben werden. Und ein gut gemeinter Tipp für Self-Importer: Wenn der Zoll, aus welchem Grund auch immer, doch mal auf die Idee kommen sollte Euer Päckchen zu öffnen, dann hat er rein rechtlich gesehen sogar die Möglichkeit, die Lieferung einfach einzubehalten. Also Obacht! Außerdem gilt: Vorführungen eines beschlagnahmten bzw. verbotenen Titels im Freundes- und Bekanntenkreis sind auch hier wieder mit Vorsicht zu genießen, weil man Euch dafür ebenfalls belangen könnte, wenn entweder Minderjährige anwesend sind oder diese Vorführung als Werbung ausgelegt werden kann. So, jetzt sind aber hoffentlich alle Ungereimtheiten vom Tisch. Vielen Dank übrigens an Daniel von Areagames, der dankenswerter Weise umgehend reagiert hat um mir die Flusen aus den Gehirnwindungen zu schaufeln!

UPDATE: Ich lerne gerade wieder einmal, wie schlimm es ist, einige Meldungen ohne weiteres durchzureichen. Blame it on Areagames.de Schnittbericht.com, meinetwegen auch on me. Wirft man allerdings mal einen Blick auf Amazon.de, findet man ohne weiteres sämtliche Versionen des Spiels nach wie vor im freien Handel. Wäre ein Verbot gemäß §131 StGB durchgesetzt, drohten Amazon damit hohe Geld- und Haftstrafen, von daher findet sich hier der erste Hinweis darauf, dass an der Meldung nicht viel dran sein kann. Und was ist das denn? Prangt da etwa ein USK-Logo auf dem Packshot? Eieieieiiiiiiii. Schnell mal rüber zur USK gesurft und in deren Prüfdatenbank nachgeschlagen. Tatsächlich: Scarface wurde prämiert mit dem Prädikat “keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG“, sowohl auf PC, Wii als auch PS2. Auf der PSP wurde es sogar als besonders wertvoll eingestuft hat es sogar eine Freigabe ab 16 erhalten. Damit ist von Rechts wegen sogar eine Indizierung des Spiels ausgeschlossen. Eine strafrechtliche Verfolgung wäre zwar nach wie vor rein theoretisch möglich, allerdings ist sie durch das USK-Prüfsiegel praktisch ausgeschlossen, weil strafrechtlich relevante Titel von dieser überhaupt nicht durchgewunken werden dürften.

OK, es reicht. Es wird Zeit auszuwandern. Auf nach Österreich oder sonstwo. Immerhin soll es da einen florierenden Arbeitsmarkt für uns Deutsche geben, wenn man den vielen unsäglichen Auswanderer-Sendungen glauben schenken darf. Wenn die doch bloß nicht so komisch sprechen würden… Jedenfalls gibt es da keine Zensur. Und das ist ja immerhin schonmal etwas. Hierzulande darf man als erwachsener Mensch ja offenbar bald nur noch die Teletubbies schauen – wenn die nicht demnächst aufgrund akuten Gagaismusses dran glauben müssen. Hrmpf. Wie Schnittberichte.com meldet, hat es nach Condemned in der vorletzten Woche nun auch direkt noch die Versoftung des Al Pacino-Klassikers Scarface erwischt. Wieder war ein bayerisches Gericht am Werke, wieder steht ab sofort ein Titel auf der schwarzen Liste der Beschlagnahmung. Wieder steht der Vertrieb eines Stückes moderner Populärkultur ab sofort unter Strafe, während sein etabliertes Film-Pendant als moderner Klassiker der Filmgeschichte weiterhin hochgejubelt und frenetisch gefeiert werden darf. Glückwunsch Bayern, der Führer wäre stolz auf Euch und danke für Euren unermüdlichen Einsatz im Zeichen des Jugendschutzes!