Manches Böse ist böser als anderes Böses. Alles klar soweit? Dann ist es nur umso folgerichtiger, dass man das wirklich böse Böse verbieten muss, während das einfach nur Böse erhalten bleiben darf. Man muss den unmündigen Mob ja schließlich vor sich selbst schützen. In der Konsequenz müssen sich öffentlich-rechtliche Sender also beispielsweise im Länderspiegel dazu verpflichtet fühlen, in einem Beitrag die bösen Grenzgänger in holländische Coffee-Shops zu verteufeln, nur um im unmittelbar anschließenden Beitrag Weinbergtouristen dafür zu liebkosen, dass sie sich gemütlich im Südhang die Birne zudröhnen. Bravo, so sieht ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Bösen und dem bösen Bösen aus. Bravo auch an die deutschen Gerichte, die uns vor all dem schützen, was unsere Seelen verrohen und uns zu bösen Killern machen kann. Bravo also, dass nun genau das eingetreten ist, was sich bereits im April dieses Jahres abzeichnete: Condemned 2 ist seit Freitag mit sofortiger Wirkung beschlagnahmt. Erwachsene dürfen fortan nur noch neidisch zusehen, wie die Jugend sich den Titel lustig illegal durch die Internet-Leitung saugt, während der örtliche Händler ihnen nach einem Blick unter die Ladentheke nur hilflos die Schulter zuckend zu verstehen gibt: “Verdammt Zwei? Ha’m wa nisch mähr. Is dat nisch dat böse Böse, wat wa nisch mähr spielen dürfen?”. Richtig. Danke für soviel geballte Demonstration von echte Fürsorge und echtem Verantwortungsbewusstsein!