Tausendmal berührt

Da liest sie sich doch so unbeschwert, die Newsmeldung zur Absegnung des Horror-Shooters Dead Space durch die USK: “Wie der Publisher Electronic Arts jedoch heute bekannt gegeben hat, erhielt Dead Space bei einem dritten Prüfdurchgang die Kennzeichnung “keine Jugendfreigabe” und darf somit ausschließlich an Erwachsene verkauft werden. Einer Veröffentlichung der ungekürzten Version in Deutschland steht somit nichts mehr im Weg”, schreibt die Gamestar. Na das sind doch gute Nachrichten. Trotzdem macht die Meldung stutzig. Irgendwas kann doch da nicht stimmen. Hat sich die USK nun zu einem türkischen Basar gewandelt, bei dem man um seine Altersfreigabe handeln und feilschen kann, wie man gerade lustig ist? Muss man nur oft genug und immer und immer wieder mit dem gleichen Spiel bei den Prüfern vorstellig werden und ein wenig bettelnd auf den Knien herumrutschen, um irgendwann, nach mehreren Anläufen, doch noch eine Altersfreigabe zu erhalten? Oder muss man einfach nur Electronic Arts heißen und zufällig einer der größten all der großen Publisher sein, die dem BIU angehören? Jenem Verband, der rein zufällig seit einiger Zeit der neue Träger der USK ist? Wie ist es seit der Übernahme der Verantwortlichkeiten durch den BIU eigentlich um die Unabhängigkeit der USK bestellt? Soviel zu Sinn und Unsinn des neuen Jugendschutzgesetzes.

P.S.: Ja, ich bin aus dem Urlaub zurück. Sorry, dass es die letzte Woche hier nichts zu lesen gab. Dafür habe ich dann heute direkt doppelt zugeschlagen. Allen, denen der andere Artikel von heute zu lang ist, sei diese Kurzfassung gewidmet 😉

7 Comment

  1. Maximilian says:

    Wie das alles in Wirklichkeit so abläuft und wer dann da im Endeffekt wie entscheidet hängt garantiert von viel mehr Dingen ab, als was Kinder zu sehen kriegen sollten oder nicht. Da kann dann so ein Riese wie EA schonmal Entscheidungen kippen nehm ich an. Wie auch immer, letztendlich muss ja jeder selber wissen, was er sich zumuten will und etwas gute Erziehung kann da wohl auch manchmal Wunder bewirken. View all comments by Maximilian

  2. Vorweg: Ich mag die Artikellänge 😉

    Ich nehme an, drei Prüfungsdurchgänge bedeuten nicht, dass EA dreimal dieselbe Version vorlegt. Ich stell mir das eher so vor, dass USK bemängelt, EA dann entschärft und neu prüfen lässt, dann wird wieder bemängelt, dann wird weiter entschärft usw.

    Ich nehme also an, EA hat solange das Spiel verändert, bis die USK statt einer Indizierung ein “keine Jugendfreigabe” ausgegeben hat. Aber eigentlich indiziert nur BPJM, oder? Meine Theorie ist noch löchrig 🙂 View all comments by laZee

  3. Okay, schlauer geworden (durch deinen 2. Artikel hier, den ich aber noch nicht beendet hab ;)):
    Wenn USK ein Kennzeichnung vergibt, dann gibts keine Indizierung mehr. Da haben wirs doch.

    EA “handelt” in der Tat mit der USK – sie passen (wahrscheinlich) solange ihr Spiel an, bis es von der USK gekennzeichnet wird, um einer Indizierung aus dem Weg zu gehen.

    Ich finde das nicht verwerflich. Ich denke, das können theoretisch auch kleinere Buden mit ihren Spielen machen – allerdings kostet die Prüfung durch die USK ja Geld, daher leisten es sich wahrscheinlich nur größere Buden. View all comments by laZee

  4. Dass ein Spiel mehrfach in abgeänderter Form bei der USK aufläuft, bis es eine passende Alterskennzeichnung erhält, ist ja Usus. Was mich nur verwundert hat, war die Formulierung, dass es hierzulande eben nun auch ungekürzt erscheinen dürfe. Das würde entweder bedeuten, dass sich die internationale Fassung nun danach richtet, was Deutschland für kennzeichnungswürdig hält, sprich: Dead Space wurde nicht nur für D, sondern für die ganze Welt geschnitten – oder eben, dass die bemängelte Version so oft mit der USK besprochen würde, dass nun die ungekürzte internationale Fassung doch noch irgendwie eine Freigabe erhalten hat. So ein Revisionsverfahren ist ja im Prüfprozess der USK durchaus vorgesehen, auch wenn dann schonmal der eine oder andere Anwalt mit auf der Matte stehen muss.
    Wie gesagt: mich hat nur der Hinweis auf die unzensierte Fassung stutzig gemacht. View all comments by Christian

  5. Diese USK-Wertungen sind doch eh willkuerlich. Gibt es irgendwelche Richtlinien? Nein. Ist es also verwunderlich, dass Mitarbeiter A an Tag X vollkommen anders entscheidet [und entscheiden kann/darf] als Mitarbeiter B an Tag Y? Nicht wirklich.

    Ist zumindest meine Meinung… aber immer noch lieber USK als BPjM [obohl ich natuerlich generell erstmal gegen jedwede Form der Zensur bin]. View all comments by Yuri

  6. Naja, sie haben intern schon eine Art Checkliste, anhand derer sie kontrollieren. Vor der Übernahme durch den BIU und der Gesetzesverschärfung haben sie damit auch ziemlich anständig gearbeitet. Mittlerweile erscheinen die Entscheidungen aber immer willkürlicher. Ich denke mal, das Problem sind aber auch die vielen verschiedenen Interessensgruppen, die im USK-Beirat sitzen. View all comments by Christian

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