Da liest sie sich doch so unbeschwert, die Newsmeldung zur Absegnung des Horror-Shooters Dead Space durch die USK: “Wie der Publisher Electronic Arts jedoch heute bekannt gegeben hat, erhielt Dead Space bei einem dritten Prüfdurchgang die Kennzeichnung “keine Jugendfreigabe” und darf somit ausschließlich an Erwachsene verkauft werden. Einer Veröffentlichung der ungekürzten Version in Deutschland steht somit nichts mehr im Weg”, schreibt die Gamestar. Na das sind doch gute Nachrichten. Trotzdem macht die Meldung stutzig. Irgendwas kann doch da nicht stimmen. Hat sich die USK nun zu einem türkischen Basar gewandelt, bei dem man um seine Altersfreigabe handeln und feilschen kann, wie man gerade lustig ist? Muss man nur oft genug und immer und immer wieder mit dem gleichen Spiel bei den Prüfern vorstellig werden und ein wenig bettelnd auf den Knien herumrutschen, um irgendwann, nach mehreren Anläufen, doch noch eine Altersfreigabe zu erhalten? Oder muss man einfach nur Electronic Arts heißen und zufällig einer der größten all der großen Publisher sein, die dem BIU angehören? Jenem Verband, der rein zufällig seit einiger Zeit der neue Träger der USK ist? Wie ist es seit der Übernahme der Verantwortlichkeiten durch den BIU eigentlich um die Unabhängigkeit der USK bestellt? Soviel zu Sinn und Unsinn des neuen Jugendschutzgesetzes.

P.S.: Ja, ich bin aus dem Urlaub zurück. Sorry, dass es die letzte Woche hier nichts zu lesen gab. Dafür habe ich dann heute direkt doppelt zugeschlagen. Allen, denen der andere Artikel von heute zu lang ist, sei diese Kurzfassung gewidmet ;-)