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Der Erwachsenen-Unterhaltung geht es dieser Tage wieder einmal massiv an den Kragen. Der vierte Ableger der Rambo-Serie läuft trotz der – zurecht – veweigerten Jugendfreigabe nur in einer geschnittenen Fassung in den deutschen Kinos an und nun hat es auch wieder mal ein Videospiel geschafft, nicht einfach nur auf dem Index zu landen, sondern direkt komplett verboten zu werden. Wer erwartet hätte, das dieses Schicksal nach Rockstar’s Manhunt am Ehesten dessen direkter Nachfolger ereilt, ist jedoch schief gewickelt. Erwischt hat es nämlich ausgerechnet Condemned, aus dem Hause Monolith, die sich nach den eher farbenfroh-witzigen No One lives Forever-Teilen seit einiger Zeit praktisch komplett auf die Produktion düsterer Horror-Shooter verlegt haben. Direkt nach dem großartigen ersten F.E.A.R. hat man sich dort als Erstlingswerk für die Xbox 360 seinerzeit an Condemned gemacht, das in Deutschland prompt Micrsofts rigider Familienpolitik zum Opfer gefallen und hierzulande deshalb gar nicht erst erschienen ist. Außer in der PC-Version, die aber auch schnell mal von der BPjM auf den Index gesetzt wurde. Nun also die amtliche Beschlagnahmung.

Wenig überraschend wieder einmal durchgesetzt von einem bayerischen Gericht. Um juristische Konflikte zu vermeiden, werde ich dazu keinerlei Wertung vornehmen. Allerdings wundere ich mich so langsam doch ziemlich über die deutsche Zensur-Methodik. Mal wird auf geradezu lächerliche Weise die Schere angesetzt (Counter-Strike ab 16), mal ausgerechnet an der harmlosesten aller Zwischensequenzen gekürzt (Call of Duty 4), ein anderes Mal werden Atom-Schläge in irgendwas anderes umbenannt, um Konflikte mit den Behörden zu vermeiden (World in Conflict) und dann wiederum… ja dann wird plötzlich dem einen Horrorspiel glatt die Indizierung verweigert (Clive Barker’s Jericho), während das andere nach fast zwei Jahren – und damit praktisch am Ende seiner dritten Halbwertzeit – komplett beschlagnahmt wird. Also irgendwie fühlt man sich da als Normalbürger ja schon irgendwann ganz schön verarscht.