Da haben wir es wieder: in Deutschland kann einem für jeden Unfug eine Abmahnung ins Haus flattern. So geschehen beim Upload Magazin, einem Blog, der sich mit digitaler Publikation beschäftigt. Bekommen hat er diese Abmahnung, weil er das WordPress-Plugin Subscribe to Comments eingesetzt hat. Mehr war überhaupt nicht nötig. Das Problem an der Sache: Dieses Plugin, das auch von mir bislang eingesetzt wurde, versendet direkt nach Eingabe einer Email-Adresse Mailbenachrichtigungen über Folgekommentare im abonnierten Beitrag. Nach deutschem Recht müßte es jedoch zunächst nach dem so genannten “Double Opt-in“-Verfahren eine Rückfrage versenden, ob der Besitzer der angegebenen Mailadresse auch wirklich damit einverstanden sei, nunmehr Folgemails zu erhalten. Andernfalls könnte ja rein theoretisch jeder hingehen und einfach Mailadressen von anderen Leuten eintragen und diesen dadurch eine Spamflut bescheren (denn wir wissen ja: unerwünschte Post darf nicht sein). Aus diesem Grund habe ich das alte Plugin abgeschaltet und durch einen Wordaround ersetzt, der Euch nun zunächst mit einer Bestätigungsabfrage nach dem Double Opt-In-Gedöhns nervt. Rein theoretisch sollte es das wohl nur einmal tun. All jene, die ihre Mail-Adresse bereits einmal bestätigt haben, müßten verschont bleiben. Wer ebenfalls auf Nummer Sicher gehen möchte: an um die notwendigen Funktionen erweiterten Plugins auf Basis von Subscribe to Comments wird gerade hier und hier gebastelt (wobei ich das zweite benutze, weil es mir bereits weiter fortgeschritten scheint).

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