Wer blickt eigentlich noch durch, wenn es darum geht, was hierzulande gespielt werden darf? Warum  der gesetzliche Jugendmedienschutz auf dem besten Weg ist, sich selbst ad absurdum zu führen… Es ist schon ein Kreuz mit dem deutschen Jugendschutz. Das haben wir wohl schon häufig genug festgestellt und beklagt. Generell sinnvoll, sind wir uns vermutlich alle einig darüber, dass gerade der Jugendmedienschutz hierzulande völlig überreguliert ist und die Gesetzgebung teilweise an den völlig falschen Stellen greift. Klar, unsere Kleinen sollten bei weitem nicht all das sehen und spielen dürfen, was so in den Händlerregalen steht. Und klar, es sollte jemanden geben, der sich darum kümmert, dass bestimmte Inhalte von bestimmten Altersgruppen nicht rezipiert werden. Wo nun aber der gesunde Menschenverstand gebietet, diese Verantwortung den Eltern “aufzubürden” und ihnen mal so kräftig in den Arsch zu treten, dass sie endlich kapieren, dass Kinder nicht nur Mittel zum Zweck sind, um Geld vom Staat zu bekommen, sondern auch Aufmerksamkeit, Fürsorge und der Vermittlung von sozialen Werten bedürfen, da sind der Staat und viele Erziehungsberechtigte genau der gegenteiligen Meinung und verlassen sich lieber  auf abartig lächerliche Gesetze, die de facto komplett an der Realität vorbei gehen und profilieren sich im Glanz der Medien mit absurd abstrusen Forderungen zu Killerspielverboten. ‘Zensur!’, rufen da so manche. Und liegen gar nicht so daneben. ‘Deutschland, Land der Meinungsfreiheit!’, engegnet da die Politik und beruft sich auf ihren Auftrag, nur dem Wohl des Landes zu dienen.

Diskussion und Resignation.

Diese Diskussion wird vermutlich noch ewig anhalten und in Zeiten des Wahlkampfes immer wieder einmal an Aktualität gewinnen. Da ist es doch schön zu beobachten, dass derartiges Politikgehabe selbst von den sonst so nach reißerischen Aussagen lechzenden Massenmedien offenbar längst nicht mehr so willig und ungefiltert aufgesogen wird, wie noch vor einigen wenigen Jahren, als es nach Erfurt darum ging, eine Hetzjagd sonder Gleichen auf eine ganze Branche zu veranstalten und die Gelegenheit zu nutzen, die Daumenschrauben für Gamer gehörig anzuziehen, um ein besonders straffes Jugendschutzgesetz in Kraft zu setzen.

Für viele Gamer der Inbegriff des Bösen: Das ZDF-Magazin Frontal 21 (und besonders sein Autor Dr. Rainer Fromm). Bild: ZDF.de

Für viele Gamer der Inbegriff des Bösen: Das ZDF-Magazin Frontal 21 (und besonders sein Autor Dr. Rainer Fromm). Bild: ZDF.de

Wenn heute wieder einmal jemand etwas von ‘Killerspielen’ brabbelt, wird ihm im Grunde nur noch ein müdes Lächeln geschenkt. Wenn überhaupt. Aufmerksamkeit und Schlagzeilen gibt es für derlei Äußerungen in diesen Tagen kaum noch. Verbal auf’s Maul aber leider auch nicht. Nicht mal mehr von den Gamern. Die sind müde ob solcher Auseinandersetzungen und resignieren. Verständlicherweise. So kommt es dann auch, dass ein Mann wie Dr. Rainer Fromm mit seinem neuesten Streich namens “Gefährliches Flimmern” weitestgehend gegen geschlossen stehende und zu Tode gelangweilte Mauern rennt, an denen derlei Mumpitz abperlt wie an einer Lotusblüte. Nur bei einem bestimmten Personenkreis eben nicht: bei der Zielgruppe von Sendungen wie Frontal 21 und Co., die es möglich machen, dass Kurpfuscher wie Fromm ihre populistischen Pamphlete ungestraft in den Köpfen eben jener Menschen verankern können, die nach wie vor eben herzlich wenig Ahnung vom Medium Videogames haben und auch weiterhin entweder erschrocken die Fernbedienung fallen lassen, um ihre Zöglinge völlig übereilt vom Computer wegzuzerren, oder eben wieder nur einmal uninteressiert mit der Schulter zucken und sich denken: “Was soll’s, ändern kann ich’s eh nicht mehr. Solange ich noch Geld vom Staat für das Balg krieg’”…

Das darf nicht sein. Dagegen muss auch weiterhin angekämpft werden. Vielleicht male ich aber auch zu schwarz und selbst das greise ZDF-Publikum hat längst kapiert, welchen Stuss ihr Lieblingssender da unter das Volk streut. Vielleicht ist es deshalb auch ganz gut so, wenn niemand mehr seine Energie angesichts solchen offenkundigen Irrsinns verschwenden möchte. Vielleicht aber macht mittlerweile auch einfach keiner mehr den Mund auf, weil niemand mehr so recht zu beurteilen vermag, wie man denn nun möglichst gesetzeskonform argumentieren könnte, dass die Berichte über blutrünstige Kettensägenmassaker im Zimmer des 3jährigen Kevin auf jeder Ebene völlig verfehlt sind?

Verschlimmbesserungen im Detail.

So stark bereits die erste Inkarnation des Jugendschutzgesetzes aus dem Jahre 2003 kritisiert worden ist, war sie doch zumindest eines: einfach zu durchschauen. Ja, richtig gelesen. Das mag zunächst vielleicht etwas schwer zu glauben sein, aber wer sich die Mühe gemacht hat, sich mal zumindest ein bißchen mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nach Erfurt auseinanderzusetzen, wird schnell festgestellt haben: im Grunde genommen ist es alles ganz einfach.

So wurde damals etwa die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) endlich als allgemein akzeptierte Instanz eingesetzt, die Spielen seitdem  genauso rechtlich verbindlich eine Alterseinstufung aufdrücken darf, wie die FSK es bei Filmen praktiziert. Seitdem gilt ebenfalls: alles, was die USK mit einem Siegel versehen hat, darf von der Bundesprüfstelle nicht mehr indiziert werden. Damit die BPjM trotzdem nicht ohne Arbeit da steht, hat man sich darauf geeinigt, dass die USK sich bei ihren Prüfungen immer auch nach der bisherigen Spruchpraxis der BPjM orientiert und deshalb Inhalte, die in der Vergangenheit so mit Sicherheit indiziert worden wären, einfach keinen USK-Sticker bekommen und somit auch weiterhin auf dem Index landen können.

Einfach, oder?

Nun war das unserer lieben Bundesregierung aber alles nicht genug. Da hätte ja der gemeine Pöbel noch ohne weiteres durchsteigen können, wenn er denn gewollt hätte. Also wurde irgendwann im Laufe dieses Jahres (wann genau weiß eigentlich niemand so richtig, weil es am Ende keine Sau mehr interessiert hat), das ganze Gesetz noch ein wenig generalüberholt, um es auch ja für alle Beteiligten Betroffenen, so undurchsichtig wie möglich zu machen. Gewährleistet wird dies durch eine eigentlich winzige Kleinigkeit, nämlich der Formluierung im Gesetzestext, wonach fortan ‘gewaltbeherrschte’ Medien vom Fleck weg indiziert werden dürfen, ganz gleich, was die USK davon hält.

Sorgenkind USK.

A propos USK: die ist in diesem Zusammenhang dann auch eigentlich das größte Sorgenkind von allen. Denn im Laufe der vielen Diskussionen rund um die Wirksamkeit und Stichhaltigkeit des deutschen Jugendmedienschutzes wurde ebenfalls beschlossen, sie ihrer, bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen, faktischen Unabhängigkeit von der Spieleindustrie zu berauben und sie in die Obhut des Bundesverbandes interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) zu legen. Ihr wißt schon, das ist dieser Verband, in dem die mittlerweile 13 größten Publisher Deutschlands sitzen und der unter anderem die Games Convention auf dem Gewissen hat.

Tut die Nähe zur Industrie der USK gut? Bild: USK.

Tut die Nähe zur Industrie der USK gut? Bild: USK.

Nun war es vorher so, dass die USK von einem gemeinnützigen Verein zur Förderung von Jugendarbeit getragen wurde, somit zunächst einmal überhaupt keine einzige Verbindung zur Industrie aufweisen konnte und dank transparenter Prüfungskriterien einen massiven Glaubwürdigkeitsbonus hatte, auf den die von vornherein von der Filmwirtschaft getragene FSK eigentlich nur neidisch sein konnte. Dank der Übernahme durch den BIU hat man der USK nun jedoch, meiner Meinung nach, ganz ordentlich ins Bein geschossen.

Denn seither herrscht völlige Unklarheit darüber, wann ein Titel unter welchen Voraussetzungen welche Altersfreigabe erreicht. In hohem Maße dazu beigetragen hat jedoch eben auch der novellierte Jugendschutz. Da stehen sich nun mehrere Fronten scheinbar unvereinbar gegenüber. Dazwischen sitzt die USK und zuckt jedesmal nervös zusammen, wenn wieder mal ein so genanntes ‘gewaltbeherrschtes’ Spiel bei ihr eintrudelt – nicht wissend, welche Vorgehensweise nun die richtige sein könnte. Ganz normal durchwinken wie immer, Sticker drauf und gut…? Normal prüfen, den Sticker verweigern und schauen, ob die BPjM irgendwann zufälig selbst oder auf Anregung auf einen Titel aufmerksam wird und ihn eventuell indiziert? Oder direkt an die die Bundesprüfstelle weiterreichen, weil es unter die neuen Bestimmungen fallen und entsprechend vom Fleck weg indiziert gehören könnte?

Ab wann gilt ein Computer- oder Videospiel denn nun als gewaltbeherrscht, liebe Frau von der Leyen?

Welches Siegel hätten’s denn gerne?

Zu all der Unklarheit, die der Gesetzesumbau geschaffen hat, kommen dann, sozusagen als krönendes Häubchen, einige Aspekte, die dem geneigten Videospieler die Zehennägel in Kringeln die Füße hinaufrollen lassen. Nochmal Auftritt der USK: Nicht nur, dass man hier offenbar nun vor das enorme Problem gestellt wird, praktisch willkürlich entscheiden zu müssen, welche Titel wegen des dargestellten Gewaltgrades indiziert gehören und welche nicht, schlägt sich die unmittelbare Nähe zur Industrie anscheinend ebenfalls sehr deutlich auf die Altersfreigaben durch. Fast scheint es, als fürchte man, sich durch die Bindung an den BIU allzu verdächtig zu machen. Denn während etwa die Altersfreigaben der FSK im Filmbereich innerhalb des letzten Jahrzehnt geradezu absurd komische Züge angenommen haben, wenn etwa einerseits offenbar immer jüngere Menschen immer härtere Filme sehen dürfen, andererseits etwa bei Filmen wie dem letzten Rambo eine Schnittwillkür vom Allergemeinsten aufgeboten wird, scheint der Trend bei der USK eher den entgegengesetzten Weg zu gehen.

Oder herrscht nur bei mir das flaue Gefühl vor, dass viele Titel in letzter Zeit vorsichtshalber lieber eine Stufe zu hoch als zu niedrig freigegeben wurden?

1000mal berührt: 3 Prüfdurchgänge, um Dead Space zum USK-Siegel zu bringen. Bild: EA.

Fast könnte man meinen, hier wird versucht, dem Gesetzgeber zu gefallen, ihm ein gutes Gefühl zu geben, nur um dann hinterrücks doch wieder das eine oder andere Game, das eigentlich ein sicherer Fall für den Index wäre, irgendwie doch noch durchzuwinken und für einen der wichtigsten, weil gewinnträchtigsten Märkte, doch noch die so wichtige Alterskennzeichnung zu erhalten. Wie etwa aktuell bei Electronic Arts’ Horror-Weltraum-Shooter Dead Space, der es erst nach dem dritten Prüfdurchgang zu einer Kennzeichnung gebracht hat, trotzdem aber kurioser Weise nun völlig ungeschnitten  – und frei von jeglicher Bedrohung durch den Index – auf den deutschen Markt schafft.

Kein Wunder. Dead Space soll neben dem PC auch für Microsofts Xbox 360 und Sonys Playstation 3 erscheinen. Zumindest für die weiße Konsole aus Redmond weiß man ja, was eine Weigerung der USK auf Vergabe einer Altersfreigabe bedeutet: Deutschland als umsatzstarker Markt ist praktisch tot, die Bilanzen rutschen schlagartig in den Keller, wenn einer der Kernmärkte bereits im Vorfeld wegbricht. Microsoft mag so etwas hin und wieder egal sein, selbst wenn es sich um eine solch millionenschwere Milchkuh wie Cliffy B.’s Lieblingsspielzeug Gears of War handelt, doch Electronic Arts war noch nie dafür bekannt, sich einfach so ein Stück des Gewinnkuchens durch die Lappen gehen zu lassen.

Indiziert! Ja, nein, vielleicht… ach was soll’s.

Gears of War ist übrigens ein wunderbares Stichwort, um sich noch ein wenig intensiver mit den Unzulänglichkeiten des deutschen Jugendschutzes zu beschäftigen. Als Xbox 360 exklusiver Titel ist es, wie bereits angedeutet, bekanntlich nicht in Deutschland erschienen, sondern Microsofts rigoroser ‘Keine Kennzeichnung – kein Verkauf‘-Politik zum Opfer gefallen. Als Import war es natürlich trotzdem erhältlich und das sogar mit deutschen Untertiteln. Der Markt ist nunmal da, wieso sollte ihn sich Epic  Games also komplett entgehen lassen? Importe sind heutzutage ja nun wirklich keine schwierige Sache mehr, zumal gerade GoW auch bei einem Großteil der deutschen Online-Stores und großen Elektro-Ketten unter der Ladentheke gehandelt werden dürfte. Kein Wunder also, dass die Indizierung der internationalen Fassung dem Release praktisch auf den Fuße folgte.

Was darf man über indizierte Spiele überhaupt noch schreiben? Bild: Epic Games.

Was darf man über indizierte Spiele überhaupt noch schreiben? Bild: Epic Games.

Nun birgt so eine Indizierung einige Tücken in sich, die über das bloße Verkaufsverbot an Jugendliche und über das Verbot der Werbung und öffentlichen Ausstellung eines indizierten Titels hinausgehen. Über einen solchen Titel darf im Grunde genommen praktisch nicht mehr öffentlich gesprochen werden. Zumindest nicht wertend. Als Wertung zählt allerdings nicht nur, einen Titel als gut oder schlecht einzustufen, sondern auch etwa zu sagen, dass man Spaß mit ihm gehabt hätte oder einem das Gameplay irgendwie nicht so zugesagt hätte. Würde ich also nun etwa von Gears of War behaupten, mir hätte bei der Kettensägenaction der taktische Tiefgang gefehlt, wäre das eine wertende Aussage und deshalb nicht zulässig. Nun habe ich GoW nicht gespielt, würde mir aber so oder so natürlich jegliche Aussage dazu lieber von vornherein sparen. Andere sehen das Ganze aber offenbar ein ganzes Stück lockerer – und kommen damit sogar durch.

Zum Beispiel die GameStar… Wir rekapitulieren nochmal: Gears of War ist ursprünglich nur auf der Xbox 360 erschienen, wurde dafür hierzulande indiziert und darf deshalb weder beworben, öffentlich ausgestellt noch an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden.

Nun ergab es sich jedoch, dass sich Epic im Dezember 2007 doch noch dazu entschlossen hat, eine PC-Version von Gears of War auf den Markt zu bringen. Sehr zur Freude der GameStar-Redaktion, die es natürlich nicht lassen konnte, direkt mal eine ausführliche Rezension dazu online zu stellen. Schön und gut, dabei haben sie bloß eine klitzekleine Kleinigkeit übersehen: GoW war zu diesem Zeitpunkt zwar nur auf der 360 indiziert, jedoch handelt es sich bei der PC-Version um eine inhaltsgleiche Portierung (genau genommen um den gleichen Inhalt, erweitert um einige Kapitel). Nun war die 360-Version mit Sicherheit nicht aufgrund der ihr fehlenden Kapitel indiziert, sondern wegen ihrer expliziten Gewaltdarstellungen. Bei Inhaltsgleichheit gilt aber: Ist das original indiziert, ist es die Portierung automatisch, ohne dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auch nur noch ein einziges Hüsteln zu diesem Thema von sich geben müßte. Entsprechend hätte eine Review der PC-Version, bei strenger Anwendung des Jugendschutzgesetzes, so niemals erscheinen dürfen. Im Printformat hätte das gesamte Heft ebenfalls indiziert werden bzw. nachträglich aus dem Verkauf genommen werden müssen.

Doch weder ist das Heft vom Kiosk verschwunden, noch die Review von den Online-Seiten der GameStar. Was also läuft da nun falsch? Einen ähnlich schweren, aber völlig unbeachteten Schnitzer hat sich damals übrigens auch die seelige PC Powerplay geleistet, die bei Release von Quake 4 ein kommentiertes Vergleichsvideo mit dem indizierten Quake 3 Arena gedreht hat, in dem es sich die Redakteure nicht nehmen lassen wollten, zu erklären, warum sie soviel Spaß mit dem alten Beben gehabt haben.

Und was heißt das für den Games-Blogger?

Das wirft nun natürlich die Frage auf: was darf man eigentlich überhaupt noch schreiben? Was rezensieren? Ab wann greift das neue Jugendschutzgesetz und verbannt Titel automatisch auf den Index und in welchem Umfang darf ich dann noch über solche Titel berichten?

Das sind Fragen, die gerade für die Blogger-Szene extrem relevant sind. Denn wie schnell ist im Zweifelsfall wohl ein privates Blog auf Anordnung der Behörden dicht gemacht, bloß weil irgendwo vielleicht eine mehr oder weniger eindeutige Anspielung auf ein indiziertes Spiel zu finden ist?

Was darf man eigentlich über indizierte Spiele schreiben?

Was darf man eigentlich über indizierte Spiele schreiben?

Aus diesem Grund hatte ich mir Anfang des Jahres bereits einmal die Mühe gemacht, mich mit den relevanten Behörden kurzzuschließen, um einmal nachzuhorchen, was denn nun etwa Gesetz den Fall zu tun sei, dass ein Spiel, zu dem ich eine Review schreibe, plötzlich indiziert wird. Müßte ich die Review, die zwar vor der Indizierung erschienen ist, aber weiterhin für alle zugänglich ist, entsprechend nachträglich entfernen? Das erschreckende Ergebnis: Die BPjM, für die sich die Leiterin, Frau Mommsen-Engberding sogar die Mühe gemacht hat, mir persönlich zu antworten, konnte überhaupt keine klare Antwort auf diese Frage geben und verwies darauf, dass sowas in jedem Fall individuell entschieden werden müsse.

Die KJM hingegen, die Kommission für jugendmedienschutz, die u.a. für die Kontrolle des deutschsprachigen, aus Deutschland stammenden Teils des Internets zuständig ist, wiederum hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, mir überhaupt zu antworten. Schöne neue Jugendschutzwelt. So stellt sich mir als Blogger nun die Frage: Wie geht man etwa mit dem demnächst erscheinenden Gears of War 2 um. Rein dem Namen – und natürlich den bisher erschienenden Videos – nach zu urteilen, wird auch der Ballerei zweiter Streich wieder ein monströses Schlachtfest par excellence. Sprich: Blut und Gedärme ohne Ende, die jedem Jugendschützer sauer aufstoßen dürften. Dass es dafür eine Alterskennzeichnung geben wird, kann ich mir genauso wenig vorstellen, wie Ursula von der Leyen als Playboy-Bunny. Fragt sich nun: wird der Titel vom Start weg indiziert sein? Oder erst nachträglich indiziert? Sollten wir darüber bloggen, oder wäre das vergebene Liebesmühe? Wenn es erst nach einigen Wochen indiziert wird: müßte man einen dann erschienenen Artikel wieder zurückziehen?

Völlig daneben.

All das sind Fragen, die uns so offenbar niemand beantworten möchte, deren Klärung aber sehr zu einem durchsichtigeren Jugendschutz beitragen würden. So, wie es derzeit läuft, wirkt das System Jugendmedienschutz in Deutschland unausgereifter als je zuvor. Chaotisch, schwer nachvollziehbar und völlig verfehlt. Alterskennzeichen, welche ein Viertel der Spieleverpackung einnehmen, bei denen die wichtigste Information, die Freigabe, aber nach wie vor kaum zu lesen ist, sowie in den Schlaf gestreichelte politiker-Egos, die sich durch halbgare Gesetzesänderungen befriedigt sehen und sich zufrieden auf die Schultern klopfen, machen keinen guten Jugendschutz! Eltern, die sich kümmern, und Spieler, die verantwortungsvoll mit dem Medium Games umgehen, hingegen schon.