Berlin. Die für Computer- und Videospiele zuständige Selbstkontroll-Einrichtung USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) soll in den nächsten Wochen strukturell neu aufgestellt werden, um als gemeinnütziger Verband in Zukunft mehr Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erfahren. Die USK, die bislang allein vom Berliner Förderverein für Jugend und Sozialarbeit (fjs) getragen wurde, soll dabei vollständig von diesem losgelöst und zwischen dem Bundesverband für interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) und den Bundesländern als gemeinnütziger Verein neu positioniert werden.
Der BIU zeigt sich zuversichtlich, durch diesen Schritt vor allem die Öffentlichkeitsarbeit deutlich intensivieren, sowie den USK-Beirat stärker in Entscheidungsprozesse einbinden zu können – und somit für eine größere Transparenz bei den Bewertungskriterien für Spiele sorgen zu können.

„Wir werden jetzt in Gesprächen mit den Obersten Landesjugendbehörden der Länder ausloten, wie man die Arbeit der USK in der neuen Struktur optimieren und effizienter gestalten kann“, kündigt BIU Geschäftsführer Olaf Wolters an. „Damit wird sichergestellt, dass die USK den hohen Anforderungen des Jugendmedienschutzes im Bereich interaktive Unterhaltung auch in Zukunft gerecht wird. Wir sehen diese Neustrukturierung als Beitrag zu dem von der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und ihrem nordrheinwestfälischen Amtskollegen Armin Laschet geforderten Engagements für Aufklärung und Medienkompetenz.“ Von der Leyen und Laschet hatten bereits im Februar mit ihrem Sofortprogramm eine Straffung der derzeitigen Arbeit der USK und die teilweise Verschiebung der Prüfkompetenzen hin zur Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vorgeschlagen. Zusätzlich sollten unter anderem Kassen im Handel so umgerüstet werden, dass ein Verkauf so genannter jugendgefährdender Titel an Jugendliche unter 18 Jahren von vornherein ausgeschlossen werden kann. Ebenso war die Forderung nach mehr Aufklärung für Eltern und der Förderung von Medienkompetenz ein zentraler Aspekt des Programms.

Mit dem nun vorgelegten Konzept nehmen USK und BIU gleichzeitig einige Punkte vorweg, die das Hans-Bredow-Institut für Medienforschung in seinem – heute der Regierung vorgelegten – Evaluations-Bericht zur Arbeit der USK bemängelt. Dieser attestiert der USK unter anderem “mangelnde Transparenz”, sowie “Defizite in der Außendarstellung”. Besonderer Kritikpunkt, der auch der Öffentlichkeit bereits mehrfach sauer aufgestoßen ist: die USK konnte bislang nach außen hin nie ausreichend darstellen, wie und welche Geldmittel ihr zufließen. Zwar hätten sich Interessierte lediglich ein wenig intensiver mit der Prüfordnung der USK auseinandersetzen müssen, die auf deren Website für jedermann frei zugänglich ist; allerdings scheint dies vielen schon zuviel der Anstrengung zu sein.
Wurde der USK – auch aus diesem Grund – bislang bereits häufig eine zu große Industrie-Nähe zugesprochen, obwohl sie de facto als freie Einrichtung an den Förderverein für Jugend und Sozialarbeit gebunden war, so könnte sich diese Kritik in Zukunft eventuell sogar verschärfen. Durch die Neuordnung wird sie nämlich nun tatsächlich deutlich näher an die Industrie rücken. Der fjs ist aber trotzdem nicht komplett abgeschrieben. Dieser wird auch weiterhin mit USK und BIU zusammenarbeiten und unter anderem das renommierte Computerspielemuseum in Berlin, sowie die Spieledatenbank zavatar.de weiterhin betreiben “und seine herausragende Kompetenz zur Verbesserung der Medienkompetenz im Umgang mit Computer- und Videospielen auch in Zukunft mit Unterstützung der Industrie entfalten”, wie es in der offiziellen Pressemitteilung des BIU heißt.

So ganz glücklich mag der fjs wahrscheinlich nicht mit dieser Situation sein, jedoch akzeptiere man, dass er als Träger der freien Jugendhilfe “in der derzeitigen komplizierten politischen Situation” nicht als Träger der USK funktionieren könne, wie der derzeitige USK-Geschäftsführer Klaus Spieler gegenüber Spiegel Online äußerte. Etwas überzeugter zeigt sich da schon BIU-Geschäftsführer Olaf Wolters von dem Schritt: “Die USK ist 12 Jahre alt – wenn Sie mit einem 12 Jahre alten Auto zum TÜV fahren, wird der da auch einiges finden.”
Unterdessen meldete sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann noch einmal mit altbekannten Verbotsforderungen so genannter ‘Killerspiele’ zu Wort. In einem Interview äußerte er allerdings ebenfalls die Meinung, dass die jetzige Gesetzgebung völlig ausreichend wäre, würden tatsächlich alle Verantwortung übernehmen. Da dies jedoch leider nicht der Fall sei, müßten eben teilweise drastischere Maßnahmen ergriffen werden. Zwar kann auch Neumann den Begriff ‘Killerspiele’ nicht näher definieren, allerdings zeichnet sich bei ihm doch eine sehr viel differenziertere Auseinandersetzung mit dem Thema ab, als beispielsweise beim bayerischen Innenminister Günther Beckstein. Denn “das Problem des unkontrollierten Medienkonsums von Kindern und Jugendlichen” könnten auch Verbote nicht mindern, wie er ebenfalls von SpOn zitiert wird.

Zudem stellt das Hans-Bredow-Institut in seinem Bericht fest, dass Verbotsforderungen nach Artikel 5 des Grundgesetzes in den Bereich des Verfassungsbruches fallen. Generelle Verbote von gewalttätigen Computerspielen wären somit nicht ohne eine umfassende Änderung des Grundgesetzes möglich, da Art.5 Abs.1 Satz 2GG systematische Inhaltskontrollen durch den Staat von vornherein ausschließt. Weiter heißt es in dem Bericht: “Gesetzliche Verbote und Beschränkungen dürfen daher in der Regel nicht von vornherein die Herstellung und Verbreitung von Darstellungen jugendgefährdenden Inhalts untersagen, sondern haben sich darauf zu beschränken, Jugendliche an einem Zugang zu derartigen Informationsquellen zu hindern.”

Die folgenden Wochen könnten also durchaus interessant werden, wenn es um die Frage geht, ob die derzeitige Arbeit der USK nach ihrer Umstrukturierung trotzdem noch stärker unter die Kontrolle des Staates fallen soll, oder ob der Politik die Eigeninitiative von USK und BIU ausreicht.

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