Importmumpitz

Ich bin ein Idiot. Und die Spatzen pfeifen es von allen Dächern. Nein, die beiden Sätze stehen nicht unmittelbar zueinander in Bezug, bilden dennoch Teile einer Kausalkette. Denn: ich bin ein Idiot, dass ich mir wieder die Mühe gemacht habe, ein Game aus UK zu importieren, von dem ich hätte mit Sicherheit wissen müssen, dass es bald auf dem Index landet. Und seit gestern pfeifen es nunmal alle Spatzen von den Dächern: Call of Duty: Modern Warfare 2 ist in seiner internationalen Importfassung hierzulande indiziert. Zwar zunächst nur vorläufig, aber so ist das Verfahren nunmal. Dass eine Indizierung letztlich tatsächlich fest in Granit gemeißelt wird, ist nur noch reine Formsache.

Wenig unwahrscheinlich ist auch die Vermutung, dass die betreffende Version von Modern Warfare 2 demnächst gemäß § 131 StGB von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und damit hierzulande komplett verboten wird. Im Zweifelsfall werden es die Bayern schon richten, gell?

Eigentlich könnte es mir ja nun völlig egal sein, denn weder der Besitz einer indizierten noch einer beschlagnahmten Version ist in irgendeiner Form illegal oder sonstwie mit Nachteilen behaftet (bei letzterem zumindest, solange man den Artikel vor Beschlagnahmung erworben hat). Einen dicken Klumpfuß hat die Indizierung nun aber dennoch.

Modern Warfare 2 baut immerhin sein Geschäftsmodell zu einem nicht unerheblichen Teil auf seinen Multiplayer-Part auf. Entsprechend dürfen wir uns im kommenden Jahr wohl noch über jede Menge neuer Zusatzinhalte in Form von Downloadable Content (DLC) wie Map Packs etc. “freuen”, sofern wir bereit sind Activision Blizzard noch mehr Kohle in seinen raffgierigen Hals zu werfen. Die Frage ist nunmehr leider, ob dieser DLC auch für mich als Besitzer der UK-Fassung funktioniert. Denn wie wir ja wissen, verweigert Microsoft hierzulande nicht nur den Verkauf von Games, die von der USK nicht mit einem Freigabesiegel ausgezeichnet wurden, sondern ebenso das Bereitstellen von Downloads für derartige Spiele.

Das ist in gewisser Weise unsinnig und paradox (denn wer soll das Zeug schon herunterladen und “gefährdet” werden, wenn er nicht sowieso schon das Böse Hauptspiel besitzt, ohne das die Downloads nicht funktionieren)… aber hey, so sind nunmal die Regeln. Microsoft bietet ein Produkt an, also darf Microsoft auch entscheiden, was darauf zu laufen hat.

Die große Frage ist nun bloß, ob Activision Blizzard es hinbekommt, den DLC derart zu gestalten, dass er mit allen Versionen des Spiels kompatibel ist, oder ob man sich intern bereits die geldgeilen Grabscher reibt und sich über den Gedanken freut, dass bald eine Horde von Leuten gezwungen ist, Modern Warfare 2 noch ein weiteres Mal zu kaufen, um das Spiel in all seiner künftigen Pracht “genießen” zu können. Wenn das mit der allgemeinen Preiserhöhung schon nicht geklappt hat…. Ach, ich bin echt so ein Idiot. 🙁

19 Comment

  1. In meinem Halbwissen, das deinem bei diesem Thema wahrscheinlich weit unterlegen ist, dachte ich, Microsoft dürfe es einfach nicht ohne Altersverifikation anbieten, weil irgendwo im Jugendschutzgesetz steht, dass Download als Versandhandel gilt und der Versandhandel nur dann indizierte Titel anbieten darf (und nichts anderes ist der DLC in diesem Fall für mich: Indiziert, weil das Hauptspiel indiziert ist) wenn sichergestellt ist, dass der Empfänger volljährig ist. Daher nahm ich bisher an, dass es lediglich daran scheitert, dass Xbox LIVE nunmal keine Altersprüfung hat und es Microsoft einfach nicht ohne darf. Wenn du mich aufklären willst dass das total falsch und Microsoft eben doch böse ist: Klär mich auf. View all comments by Pascal

  2. Nur mal interessehalber, wie siehts denn mit ähnlich gelagerten DLC auf den anderen Konsolen aus? View all comments by jorl

  3. Nachtijall ick hör’ dir trapsen… . Man ist ja Kummer gewohnt. Zur Not muss eben der “Schweizer Freund” den DLC auf meine Konsole schaufeln. Oder noch besser man wartet auf eine erweiterte Version (GOTY oä.), falls die irgendwann einmal kommt.

    Der DLC-Käse geht mir mit der Zeit eh auf die *entschuldigung* Eier. Ich habe hier schon eine eigene Datenbank für Lizenzen laufen, damit ich nicht den Überblick verliere. Die Sammlungsverwaltung ist einfach nur noch kompliziert und da man bei den Speichermedien gern abgezockt wird, ist man nur noch am kopieren, löschen und notieren.

    Von Microsoft kann man im Bezug auf Altersverifizierung wohl kaum was erwarten. Die Prioritäten liegen da wohl eher bei Twitter, Facebook, *random gimmick*… View all comments by Kazoom

  4. @Pascal: Du hast ja Recht. Aber wenn der Download eh nur mit Hauptspiel läuft und man dafür ja schonmal die Altersverifikation durchlaufen hat (errrm *hust* *räusper*), wäre es ja machbar, den DLC “unter der Ladentheke” nur Ingame auf Wunsch anzubieten)… Aber ach, bis unsere Bürokratie soweit ist, zu realisieren wie das Internet funktioniert… nunja…

    Generell wäre der DLC eines indizierten Spiels meines Erachtens trotzdem nochmal gesondert zu prüfen, weil er für eine automatische Indizierung inhaltsgleich mit dem Hauptspiel sein müsste. Das ist aber per se nicht gegeben. Außerdem könnte der DLC ja plötzlich ein Shooter-fremdes Spielprinzip als Addon anbieten (siehe all die komischen HL2-Mods) und dann? Könnte der DLC rein theoretisch ab 6 Jahren sein, während das Hauptspiel indiziert ist. Verkehrte Welt. Aber so funktioniert Jugendschutz offenbar. Einfach mal nicht zu Ende denken.

    Wenn man es auf eine einfache Formel bringen will, mit der man ohne großes Nachdenken leben kann (und vor allem ohne sich groß aufregen zu müssen), sollte man es wirklich auf “Das Hauptspiel ist indiziert, also ist es der DLC auch” eindampfen, ja.

    @jorl: Mir fällt da spontan nur Gears of War 2 ein, das hierzulande ebenfalls indiziert ist. Der Unterschied ist aber, dass es offiziell in D nie erschienen ist, deshalb muss Microsoft den DLC hierzulande so oder so nicht anbieten. Wie es bei anderen Titeln gelaufen ist – keine Ahnung.
    Gab es für die internationale Fassung von Quake 4 hierzulande DLC? Gab es Quake 4 überhaupt auf der 360?
    Oder wie stehts mit dem beschlagnahmten Condemned? Gab’s dafür zuvor DLC, der dann zurückgezogen werden musste? Keine Ahnung, vielleicht weiß ja von Euch jemand mehr.

    Aber Achtung: Jeder Kommentar, der als Werbung für ein indiziertes oder beschlagnahmtes Spiel gewertet werden könnte, muss gelöscht/editiert werden. View all comments by Christian

  5. Naja, jeden DLC prüfen würde auch bedeuten, jeden Patch zu prüfen, weil das ja theoretisch das Spiel komplett umkrempeln kann. Ich sehe DLC als Teil des Spiels und nicht als eigenständiges Spiel, weswegen ich sagen würde doch, DLC ist inhaltsgleich und von daher mitindiziert. Aber das ist jetzt mehr so Ansichtssache, da wird man wohl keine Lösung finden können, mit der jeder zufrieden ist.

    Damit, dass die Überprüfung des Alters schon beim Kauf erfolgt ist, hast du natürlich Recht, aber einen DLC kauft man ja erneut, wodurch das Alter noch einmal geprüft werden muss. Das hat nichts mit Internetverstehen zu tun, sondern nur damit, dass das System allgemein total abgefucked ist. View all comments by Pascal

  6. Da ist man in diesem Fall mit der PS3 Version tatsächlich im Vortei, weil man sich einen getürkten UK-Account anlegen kann und eigentlich nur ein paar PSN-Points aus England kaufen muss, um an den britischen DLC dranzukommen. Einmal runtergeladen isses mit allen Accounts auf der lokalen Ps3 spielbar.

    Dieses unsinnige Versionswirrwar geht mir aber auch dezent auf den Sack. Im Falle von Mw2 nicht, weil ich mir die Deutsche Fassung gekauft habe (war mir ehrlich gesagt egal bei diesem Spiel), aber bei andere Spielen, wie beispielsweise Resi5 oder Fear 2, ärgert es mich doch etwas wegen den DLCs. View all comments by Micha

  7. Die eigentlich spannende Frage, die ich mir stelle, ist ja nun, ob der DLC nicht doch universal mit jeder Version funktioniert. Die Beschneidungen der deutschen Version beziehen sich ja eigentlich nur auf den Code dieser einen Mission. Der Rest dürfte identisch sein.
    Wird also spannend zu sehen was passiert. View all comments by Christian

  8. Das ist doch alles ziemlicher Kokolores, sorry. Wie Pascal richtig schreibt, DARF Microsoft keine Werbung für indizierte Inhalte machen, und entsprechend auch keine Downloads anbieten, da das als Werbung definiert wird.

    Davon betroffen sind aber letztlich nur Spiele, die hier nie veröffentlicht wurden, also GoW, Crackdown usw.

    Das liegt aber weniger an der fehlenden Altersverifikation (dazu gleich), als viel mehr an der Struktur des Marktplatzes. Würde DLC grundsätzlich in-game angeboten, hätten wir ein ganz anderes Problem, aber so, unabhängig vom Spiel, ist es einfach nicht möglich, indizierte Inhalte anzubieten.

    Und die Altersverifikation ist dahingehend problematisch, als dass a) niemand wissen kann, wer tatsächlich vor der Konsole sitzt und b) die unterschiedlichen Freigaben — gerade bei Importen — keine einheitliche Altersverifizierung zulassen. MW2 ist als US empfohlen ab 17 und hierzulande indiziert, wonach sollen die sich richten? Wenn die US-Version im Laufwerk ist, darf man alles herunterladen, bei der USK-Version aber nur den DE-Kram?

    Was ist mit einem 16-Jahre-Profil? Wie sollen die das lösen? Der Typ ist vielleicht Amerikaner, hat aber einen DE-Account und spielt die UK-Fassung. In der Schweiz. Dank der unterschiedlichen Freigaben versagt ja bereits die Kindersicherung der Konsole.

    Und sobald eine DE-Version vorliegt, liegt es ganz alleine am jeweiligen Publisher, inwiefern sie kompatiblen DLC bereitstellen (oder, auch gern genommen, kompatiblen Multiplayer).

    Es gibt schließlich Entwickler wie Valve, die Region-kompatiblen DLC anbieten, trotz Indizierung der Import-Fassung. Und es gibt Entwickler wie Bioware (im übrigen via MS Game Studios), die trotz monolingualer Disc multilingualen DLC anbieten. Der Mass Effect [EN] Download ist z.B. ausschließlich für Import-Fassungen interressant, gleiches gilt für den DLC zu Fable II.

    Und dann gibt es Entwickler wie Bethesda, die trotz eigentlich Region-kompatiblem DLC in DE lediglich die deutsche Sprachversion anbieten. Der DLC ist dann allerdings NICHT cut, dafür aber auf deutsch (urgs). Das hat also ebenfalls nix mit der Indizierung zu tun, sondern lediglich mit der beschissenen Einstellung des Publishers.

    Gearbox/2K dagegen veröffentlichen Borderlands-DLC, der tatsächlich nicht unter den einzelnen Versionen kompatibel ist…

    Das ganze Ding ist viel komplexer als “böses MS, blöde USK/BPjM”. Wenn überhaupt, dann ist die Idee eines vereinheitlichten Marktplatzes, der Zugriff auf Inhalte außerhalb des Spiels erlaubt, das Problem. Der hat aber soviele andere Vorteile, dass sie daran nicht rütteln werden. View all comments by m.fehn

  9. Ähm, versteh’ mich nicht falsch, aber mir ging es tatsächlich nicht um eine blöde USK/BPjM/Microsoft-Diskussion.
    Dass Jugendschutz totales Chaos ist und weder die ausführenden behörden noch Microsoft etwas dafür können, ist klar.
    Außerdem sage ich ja: MS darf auf seiner Plattform machen was es will. Es ist eben seine Plattform.
    Dieses DLC-Versionchaos, das Du nochmal sehr anschaulich beschrieben hast, regt mich aber auf – und es wird durch Indizierungen etc. halt einfach noch chaotischer.
    Im Endeffekt sage ich ja: ich bin ein Idiot, mir überhaupt noch internationale Versionen von Titeln für die 360 zu kaufen, bei denen ich eigentlich vorhatte, mir auch ggf. noch zusätzlichen Content zu kaufen.
    Kein Rant also gegen der Jugendschutz an sich oder Microsoft, sondern gegen meine eigene Dummheit. View all comments by Christian

  10. @Christian: Kannst eigentlich davon ausgehen, dass der MW2-DLC kompatibel sein wird, zumindest innerhalb der EU, also UK/AT/DE usw.; Probleme könnte es lediglich bezüglich der Sprache geben, wenn sie also Missions-DLC machen. Die Discs sind ja nur monolingual…

    @Mischa: Fake-Accounts gehen auch auf der Xbox. UK, CH, AT — ist halt aufwändig und im Zweifel gegen die Nutzungsbestimmungen. View all comments by m.fehn

  11. @Christian: Ich kaufe nur noch Importe und fahre sehr gut damit. Ich spiel mit nem deutschen Gamertag, aber mein DLC kommt komplett aus dem UK-Store und Ende. Und wenn man, wie es bei dir mittlerweile ja auch eher der Fall sein dürfte, den DLC recht zeitnah zur Veröffentlichung kauft, braucht man nich nicht mal die Krücke VPN. View all comments by m.fehn

  12. Das ist eine Frage die ich mir auch schon gestellt habe, denn ich habe mir vor einem Jahr Call of Duty 5 World at War gekauft als UK Version.

    Mir wird DLC auch über den Marktplatz dafür angeboten…allerdings konnte mir bisher keiner sagen, ob ich mit meinem deutschen Goldaccount dann überhaupt für meine UK-Version den richtigen DLC bekomme. Sind dann alle Karten dabei, immerhin hat die deutsche Version keinen 4Spieler-Zombie-Modus.

    Ich habe nämlich keine Lust MS-Points für DLC zu verplempern der nicht mit meiner Spielversion funktioniert. View all comments by Kavendish

  13. Ich dachte auf Grund der Darstellung von “Nazi-Symbolen” wäre die Internationale Version von Call of Duty 5 World at War Verfassungswiedrig, der Kauf damit schon strafbar.
    Der Text sollte besser Editiert oder gelöscht werden, auch wenn es vielleicht keinen sonst interesier. View all comments by Orkse

  14. Eine Frage, die sich mir gestern Nacht aufgedrängt hat: MW2 sind in der internationalen Fassung und der deutschen Fassung ja praktisch inhaltsgleich. Reicht das nicht, um die deutsche Fassung gleich mit zu indizieren? Wie weit reicht denn dieser Inhaltsgleichheit-Begriff? View all comments by Pascal

  15. @Orkse: Der Text enthält aber weder Nazisymbole, noch macht er Werbung für ein Spiel, von daher muss er nicht gelöscht werden.

    @Pascal: Ja, sie sind praktisch inhaltsgleich. Der Unterschied liegt aber darin, dass die _geschnittene_ Fassung ein USK-Siegel bekommen hat. Spiele mit offizieller Altersfreigabe dürfen aber nicht mehr indiziert werden (außer, es würde sich nachträglich herausstellen, dass man die internationale Fassung doch noch irgendwie vom Datenträger freischalten kann). View all comments by Christian

  16. Aber angenommen es wäre noch kein USK-Siegel drauf, würde es dann noch als inhaltsgleich gelten? Und müsste nicht logischerweise die internationale Fassung jetzt auch das USK-Logo kriegen, statt indiziert zu werden? Oder müsste sich der deutsche Jugendschutz eher in ein Logikwölkchen auflösen? View all comments by Pascal

  17. Da die USK die Vergabe von Prüfsiegeln nach der bisherigen Spruchpraxis der BPjM verweigert, wäre es höchstwahrscheinlich, dass die deutsche Fassung auch indiziert würde, hätte sie kein USK-Siegel – inhaltsgleich oder nicht. Ja.
    Allerdings müsste man da wieder unterscheiden: Ein Publisher lässt ein Spiel ja gezielt für einen Markt schneiden, um eine bestimmte Freigabe zu erhalten und somit eine Sicherheit beim Verkauf zu erhalten. Also kann man davon ausgehen, dass jeder Publisher auf das Schneiden einer Version verzichten würde, wenn damit nicht das gewünschte Ziel einer Freigabe erreicht würde. Oder im Umkehrschluss: Droht sebst eine geschnittene Fassung, nicht die erforderliche/gewünschte Freigabe zu erhalten, wird eben so lange a)weiter daran herumgeschnipselt oder b) auf die USK eingequatsch (Anwälte, Anträge, nachgezogene Prüfverfahren vor anderem Gremium), bis eine Freigabe erteilt wird.
    Die Wahrscheinlichkeit, dass also hierzulande eine bearbeitete Fassung kein Siegel bekommt und trotzdem in den Verkauf gelangt, tendiert damit gegen Null und würde ausschließlich von der Dummheit des Publishers zeugen.

    Wenn die einzige Beanstandung eine bestimmte Szene in einem Spiel war, die man durch Schnitt bzw. Veränderung herausnehmen/entschärfen kann, dann steht einem Prüfsiegel nichts im Weg und von Inhaltsgleichheit kann keine Rede mehr sein.
    Anders verhielte es sich, würde beispielsweise Modern Warfare 2 generell Menschenverachtung und/oder ähnliches bescheinigt… View all comments by Christian

  18. In dem Zusammenhang übrigens extrem interessant: Die DE-Version des letzten Wolfenstein.

    Spiel wurde zurückgezogen, ist aber bereits im Umlauf. USK-Siegel trotz verfassungfeindlichem Symbol in-game.

    Welche Auswirkungen hat das z.B. auf den gewerblichen Gebrauchthandel? View all comments by m.fehn

  19. Ja, die Nummer ist auch geil.

    Aber ich schätze mal: hier steht Strafrecht über Jugendschutzrecht. View all comments by Christian

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